Für ein vielfältiges und attraktives Kulturangebot
Die in der Stadt tätigen Künstler*innen, kulturellen Vereine, Institutionen und Initiativen sind wichtige Säulen des kulturellen Lebens. Zur Unterstützung ihrer Aktivitäten stellt die Stadt Bad Oldesloe jedes Jahr einen Kulturetat zur Verfügung.
Die Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur in der Stadt Bad Oldesloe hat das Ziel, Kunst und Kultur in Bad Oldesloe zu fördern. Sie ermöglicht eine institutionelle und eine Projektförderung in Bad Oldesloe ansässiger Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen oder anderer Personen des privaten Rechts, deren Arbeit nicht kommerziell und gewerblich ausgerichtet ist.
Diese Kulturförderung dient der Schaffung eines vielfältigen und attraktiven Kulturangebots.
Auf der Grundlage der geltenden „Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Stadt Bad Oldesloe an Dritte“ hat die Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2017 die nachstehende „Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur und Veranstaltungen in der Stadt Bad Oldesloe“ beschlossen.
Informationen zur Antragstellung
Voraussetzungen für die Antragstellung / Förderkriterien
Gefördert werden künstlerische und kulturelle Vorhaben und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Grundvoraussetzung ist die Ortsbezogenheit des Vorhabens.
Gefördert werden Vorhaben, die
- allen Bürger*innen zugänglich sind,
- von öffentlichem Interesse sind und
- Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen und fördern.
Besondere Förderfähigkeit von Projekten ist gegeben bei
- einem hohen Umfang an Eigeninitiative für das Projekt,
- der Zusammenarbeit mit anderen Kulturträgern,
- einem hohen Anteil an Drittmitteln und Eigenmitteln.
Nicht gefördert werden
- Vorhaben, mit denen der Veranstalter Gewinnerzielungsabsichten hat,
- Anschaffungen, Bauvorhaben etc. ab 150 Euro zzgl. MwSt.,
- Vorhaben, bei denen keine realistische Finanzierungsplanung vorliegt,
- Vorhaben, die als Benefizveranstaltung durchgeführt werden.
Zuwendungsempfänger*innen können Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen, andere juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein, die ein Vorhaben zur Bereicherung des Kultur- oder Veranstaltungsangebots in der Stadt vorweisen.
Wie viel wird gefördert?
Der Etat für die Kulturförderung durch die Stadt Bad Oldesloe beträgt 30.000 Euro pro Jahr (2021 bis 2025 davon abweichend jeweils 40.000 Euro), für Veranstaltungsförderung durch die Stadt Bad Oldesloe stehen jährlich 14.000 Euro zur Verfügung.
Die Zuwendungen werden im Regelfall als Fehlbedarfsfinanzierung für maximal 70 % der förderfähigen Ausgaben gewährt. Erstanträge haben Vorrang vor weiteren Anträgen desselben Antragsstellenden innerhalb einer Förderperiode.
Welche Kosten können nicht gefördert werden?
Nicht förderfähig sind
- anteilige Kosten von fest angestelltem Personal,
- anteilige Kosten von festen Strukturkosten (z.B. dauerhaft anfallende Mietkosten),
- Kosten, die bereits vor der Bewilligung angefallen sind, und
- unbare Eigenleistungen
Wie stelle ich einen Antrag?
Der Antrag ist vollständig und fristgerecht zum jeweils 15. Januar des Jahres per Post bei der Stadt Bad Oldesloe einzureichen.
Der Antrag umfasst
- ein Anschreiben,
- das ausgefüllte und unterschriebene > Antragsformular,
- einen Kosten- und Finanzierungsplan,
- eine Projektbeschreibung (formlos),
- eine Beschreibung des Modellcharakters der Maßnahme (formlos).
Wer entscheidet und wie wird entschieden?
Kulturförderung
- Die Verwaltung prüft die Anträge auf Förderfähigkeit.
- Ist die förderfähige Antragssumme aller Antragsstellenden geringer als die zur Verfügung stehenden Fördermittel, vergibt die Verwaltung die Fördermittel entsprechend der beantragten förderfähigen Antragssumme. Die politischen Gremien werden in einer Berichtsvorlage über die Förderungen entsprechend informiert.
- Übersteigt die förderfähige Antragssumme aller Antragsstellenden die zur Verfügung stehenden Fördermittel, werden alle Antragsstellenden eingeladen, um miteinander über die Verteilung der Fördermittel zu beraten. Wenn es den Antragsstellenden unter Moderation der Verwaltung gelingen sollte, die Antragssummen so zu kürzen, dass die Fördermittel ausreichen, kann die Verwaltung die Ausschüttung der Fördermittel dementsprechend bewilligen. Die politischen Gremien werden in einer Berichtsvorlage entsprechend informiert.
- Gelingt es den Antragsstellenden nicht, eine Einigung über gemeinsame Kürzungsvorschläge in den Anträgen zu erarbeiten, gehen alle Anträge in den Fachausschuss der politischen Gremien. Der Fachausschuss befindet über die einzelnen Förderungen und ihre Höhe.
Veranstaltungsförderung
- Die Verwaltung prüft die Anträge auf Förderfähigkeit.
- Ist die förderfähige Antragssumme aller Antragsstellenden geringer als die zur Verfügung stehenden Fördermittel, vergibt die Verwaltung die Fördermittel entsprechend der beantragten förderfähigen Antragssumme. Die politischen Gremien werden in einer Berichtsvorlage über die Förderungen informiert.
- Übersteigt die förderfähige Antragssumme aller Antragsstellenden die zur Verfügung stehenden Fördermittel, werden alle Anträge dem Fachausschuss der politischen Gremien vorgelegt. Der Fachausschuss befindet über die einzelnen Förderungen und ihre Höhe.
Pflichten des Zuwendungsempfängers
Die Förderung durch die Stadt Bad Oldesloe muss in allen Veröffentlichungen und Ankündigungen (z.B. Presseankündigungen, Plakate, Programme, Broschüren, Website usw.) und Publikationen erwähnt werden. Dabei ist auf den korrekten Abdruck des Logos zu achten. Das Logo der Stadt Bad Oldesloe kann hier heruntergeladen werden.
Je ein Belegexemplar aller Publikationen ist nach Abschluss des Projekts einzureichen.
Die Mittel sind antragsgemäß zu verwenden. Bis spätestens zwei Monate nach Abschluss des Projektes ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen. Der*die Antragstellende räumt im Falle der Förderung durch die Stadt Bad Oldesloe das Prüfungsrecht ein.
Ausführliche Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur und Veranstaltungen in der Stadt Bad Oldesloe sowie in der Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Stadt Bad Oldesloe an Dritte.
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist schriftlich unter Benutzung der Muster der Rahmenrichtlinie (siehe Downloads) innerhalb der im Bewilligungsbescheid genannten Frist vorzulegen. Auf begründeten Antrag kann die Frist verlängert werden.
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Belege sind im Original beizufügen.
Kontakt
Stadt Bad Oldesloe
Sachbereich Kultur
Markt 5
23843 Bad Oldesloe
Ansprechpartnerin:
Frau Fleischmann
Tel.: 04531 504-194
Fax: 04531 504-900
E-Mail: anke.fleischmann@badoldesloe.de