Kulturförderung

Für ein vielfältiges und attraktives Kulturangebot

Die in der Stadt tätigen Künstler und Künstlerinnen, kulturellen Vereine, Institutionen und Initiativen sind wichtige Säulen des kulturellen Lebens. Zur Unterstützung ihrer Aktivitäten stellt die Stadt Bad Oldesloe jedes Jahr einen Kulturetat zur Verfügung.

Die Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur in der Stadt Bad Oldesloe hat das Ziel, Kunst und Kultur in Bad Oldesloe zu fördern. Sie ermöglicht eine Projektförderung für in Bad Oldesloe tätige Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen oder andere Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, deren Arbeit nicht kommerziell und gewerblich ausgerichtet ist.

Diese Kulturförderung dient der Schaffung eines vielfältigen und attraktiven Kulturangebots.

Auf der Grundlage der geltenden „Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Stadt Bad Oldesloe an Dritte“ hat die Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2017 die nachstehende „Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur und Veranstaltungen in der Stadt Bad Oldesloe“ beschlossen.

> zur Kulturförderrichtlinie der Stadt Bad Oldesloe

Informationen zur Antragstellung / FAQ

Welche Voraussetzungen gibt es für die Antragstellung? Wie lauten die Förderkriterien?

Gefördert werden künstlerische und kulturelle Vorhaben und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Grundvoraussetzung ist die Ortsbezogenheit des Vorhabens.

Gefördert werden Vorhaben, die

  • allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sind,
  • von öffentlichem Interesse sind und
  • Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen und fördern.

Besondere Förderfähigkeit von Projekten ist gegeben bei

  • einem hohen Umfang an Eigeninitiative für das Projekt,
  • der Zusammenarbeit mit anderen Kulturträgern,
  • einem hohen Anteil an Drittmitteln und Eigenmitteln.

Nicht gefördert werden

  • Vorhaben, mit denen der Veranstalter Gewinnerzielungsabsichten hat,
  • Anschaffungen, Bauvorhaben etc. ab 150 Euro zzgl. MwSt.,
  • Vorhaben, bei denen keine realistische Finanzierungsplanung vorliegt,
  • Vorhaben, die als Benefizveranstaltung durchgeführt werden.

Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger können Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen, andere juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein, die ein Vorhaben zur Bereicherung des Kultur- oder Veranstaltungsangebots in der Stadt vorweisen.

Näheres regelt die > Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur und Veranstaltungen in der Stadt Bad Oldesloe sowie die > Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Stadt Bad Oldesloe an Dritte.

Wie viel wird gefördert?

Der Etat für die Kulturförderung durch die Stadt Bad Oldesloe beträgt 30.000 Euro pro Jahr (2021 bis 2025 davon abweichend jeweils 40.000 Euro), für Veranstaltungsförderung durch die Stadt Bad Oldesloe stehen jährlich 14.000 Euro zur Verfügung.

Die Zuwendungen werden im Regelfall als Fehlbedarfsfinanzierung für maximal 70 % der förderfähigen Ausgaben gewährt.

Ganz wichtig: Fehlbedarfsfinanzierung bedeutet, dass die Fördermittel nur den tatsächlichen Fehlbedarf - also die Differenz zwischen den Einnahmen (Eigenmittel, Einnahmen, weitere Fördermittel usw.) und den zur Projektdurchführung notwendigen Ausgaben - ausgleichen. Zunächst müssen die eigenen und sonstigen Mittel des Zuwendungsempfängers verbraucht werden, bevor die Fördermittel in Anspruch genommen werden können. Die endgültige Fördersumme kann daher am Ende geringer (jedoch nicht höher) ausfallen und ergibt sich bei der Abrechnung, die mit dem Verwendungsnachweis vorgelegt wird, aus der tatsächlichen Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben. Sollten sich die Gesamtkosten des Projekts reduzieren, verringert sich die Fördersumme entsprechend. Das bedeutet, dass Zuwendungsempfänger nicht gebrauchte Fördermittel dann ggf. zurückzahlen müssen.

Erstanträge haben Vorrang vor weiteren Anträgen desselben Antragsstellenden innerhalb einer Förderperiode.

Die beantragbare Fördersumme einzelner Anträge ist zunächst nicht begrenzt, jedoch regelt die Rahmenrichtlinie eine möglichst einvernehmliche, solidarische Verteilung der Fördermittel unter allen Antragsstellenden: Übersteigt die Antragssumme aller Antragsstellenden die zur Verfügung stehenden Fördermittel, werden alle Antragsstellenden eingeladen, um miteinander über die Verteilung der Fördermittel zu beraten. Gelingt es den Antragsstellenden nicht, eine Einigung über gemeinsame Kürzungsvorschläge in den Anträgen zu erarbeiten, werden die Anträge dem Fachausschuss der politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.

Welche Kosten können nicht gefördert werden?

Nicht förderfähig sind

  • unbare Eigenleistungen,
  • anteilige Kosten von fest angestelltem Personal oder von festen Strukturkosten (z.B. dauerhaft anfallende Mietkosten),
  • Kosten für Anschaffungen oder Bauvorhaben ab 150 € zzgl. MwSt.,
  • Kosten, die bereits vor der Bewilligung angefallen sind,
  • nicht belegbare Kosten.

Wie und bis wann stelle ich einen Antrag?

Der Antrag ist vollständig und fristgerecht zum jeweils 15. Januar des Jahres schriftlich, etwa per Post, bei der Stadt Bad Oldesloe einzureichen.

Der Antrag umfasst

  • ein Anschreiben,
  • das vollständig ausgefüllte und unterschriebene > Antragsformular,
  • einen Kosten- und Finanzierungsplan, der alle erwarteten Einnahmen und Ausgaben des Vorhabens detailliert und nachvollziehbar aufgliedert,
  • eine Projektbeschreibung einschließlich einer Beschreibung des Modellcharakters der Maßnahme (formlos).

Auch nach Ablauf der o.g. Frist können noch Anträge gestellt werden, die jedoch nur berücksichtigt werden können, sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen. Wir empfehlen, sich in diesem Fall vor der Antragstellung kurz bei uns zu erkundigen.

Wer entscheidet und wie wird entschieden?

Kulturförderung

  • Die Verwaltung prüft die Anträge u.a. auf Förderfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckbindung.
  • Ist die förderfähige Antragssumme aller Antragsstellenden geringer als die zur Verfügung stehenden Fördermittel, vergibt die Verwaltung die Fördermittel entsprechend der beantragten förderfähigen Antragssumme. Die politischen Gremien werden in einer Berichtsvorlage über die Förderungen entsprechend informiert.
  • Übersteigt die förderfähige Antragssumme aller Antragsstellenden die zur Verfügung stehenden Fördermittel, werden alle Antragsstellenden eingeladen, um miteinander über die Verteilung der Fördermittel zu beraten. Wenn es den Antragsstellenden unter Moderation der Verwaltung gelingen sollte, die Antragssummen so zu kürzen, dass die Fördermittel ausreichen, kann die Verwaltung die Ausschüttung der Fördermittel dementsprechend bewilligen. Die politischen Gremien werden in einer Berichtsvorlage entsprechend informiert. Gelingt es den Antragsstellenden nicht, eine Einigung über gemeinsame Kürzungsvorschläge in den Anträgen zu erarbeiten, gehen alle Anträge in den Fachausschuss der politischen Gremien. Der Fachausschuss befindet über die einzelnen Förderungen und ihre Höhe.

Veranstaltungsförderung

  • Die Verwaltung prüft die Anträge auf Förderfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckbindung.
  • Ist die förderfähige Antragssumme aller Antragsstellenden geringer als die zur Verfügung stehenden Fördermittel, vergibt die Verwaltung die Fördermittel entsprechend der beantragten förderfähigen Antragssumme. Die politischen Gremien werden in einer Berichtsvorlage über die Förderungen informiert.
  • Übersteigt die förderfähige Antragssumme aller Antragsstellenden die zur Verfügung stehenden Fördermittel, werden alle Anträge dem Fachausschuss der politischen Gremien vorgelegt. Der Fachausschuss befindet über die einzelnen Förderungen und ihre Höhe.

Welche Pflichten haben die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger?

Bitte lesen Sie hierzu unbedingt aufmerksam die beiden u.g. und dort verlinkten Richtlinien. Beachten Sie darüber hinaus die im Bewilligungsbescheid festgelegten Nebenbestimmungen und Auflagen.

Die erhaltenen Mittel sind antragsgemäß (=zweckgebunden), d.h. ausschließlich zur Durchführung des bewilligten Vorhabens, und sparsam einzusetzen.

Die Fördermittelnehmerinnen und -nehmer sind verpflichtet, signifikante Änderungen am Fördervorhaben, die sich nach Antragstellung ergeben (z.B. Erhalt weiterer Fördermittel, Änderungen im Finanzierungsplan oder Zielabweichungen), unverzüglich der bewilligenden Stelle bei der Stadt Bad Oldesloe zu melden.

Eine sorgfältige Dokumentation des Projekts erleichtert die spätere Erstellung des Verwendungsnachweises. Insbesondere Belege müssen vom Fördermittelnehmer gesammelt, mit dem Verwendungsnachweis vorgelegt und in der Regel für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Darüber hinaus muss die Förderung durch die Stadt Bad Oldesloe selbstverständlich in allen Veröffentlichungen und Ankündigungen (z.B. Presseankündigungen, Plakate, Programme, Broschüren, Website usw.) und Publikationen erwähnt werden. Dabei ist auf den korrekten Abdruck des Logos zu achten. Das Logo der Stadt Bad Oldesloe kann hier heruntergeladen werden. Je ein Belegexemplar aller Publikationen ist nach Abschluss des Projekts einzureichen.

Innerhalb der im Bewilligungsbescheid genannten Frist nach Abschluss des Projektes ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen. Antragstellende räumen im Falle der Förderung durch die Stadt Bad Oldesloe das Prüfungsrecht ein.

Ausführliche Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur und Veranstaltungen in der Stadt Bad Oldesloe sowie in der Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Stadt Bad Oldesloe an Dritte. Beide Richtlinien sind für die Fördermittelnehmerinnen und -nehmer verbindlich.

Wie muss der Verwendungsnachweis aussehen?

Der Verwendungsnachweis ist schriftlich unter Benutzung der Muster der Rahmenrichtlinie (siehe "Downloads" weiter unten) innerhalb der im Bewilligungsbescheid genannten Frist vorzulegen. Auf begründeten Antrag kann die Frist verlängert werden.

Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Sämtliche Kosten sind zu belegen, Belege sind im Original beizufügen.

Wird der Verwendungsnachweis nicht oder mangelhaft erbracht, kann dies zum Widerruf der Fördermittel und zur Rückforderung führen.

Kontakt

Stadt Bad Oldesloe
Sachbereich Kultur
Markt 5
23843 Bad Oldesloe

Ansprechpartnerin:
Frau Paul

Tel.: 04531 504-194
Fax: 04531 504-900
E-Mail: anke.paul@badoldesloe.de