Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur
Die Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur in der Stadt Bad Oldesloe hat das Ziel, Kunst und Kultur in Bad Oldesloe zu fördern. Sie ermöglicht eine institutionelle und eine Projektförderung in Bad Oldesloe ansässiger Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen oder anderer Personen des privaten Rechts, deren Arbeit nicht kommerziell und gewerblich ausgerichtet ist.
Diese Kulturförderung dient der Schaffung eines vielfältigen und attraktiven Kulturangebots.

Richtlinie:
Auf der Grundlage der geltenden „Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Stadt Bad Oldesloe an Dritte“ hat die Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2017 die nachstehende „Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur und Veranstaltungen in der Stadt Bad Oldesloe“ beschlossen.
Zuständige Stelle:
Stadt Bad Oldesloe
Fachbereich Hauptamt – Kultur
Markt 5, 23843 Bad Oldesloe
Fax: 04531 504-900
E-Mail: info@badoldesloe.de
Tel.: 04531 504-194
Öffnungszeiten:
Montag–Freitag 10–16 Uhr
Donnerstag 10–18 Uhr